PrR-G: § 6 Abs 1 Z 1 (Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes; mehrere Antragsteller; Auswahlentscheidung, Entscheidungskriterien; Meinungsvielfalt; Bedachtnahme auch auf Eigentümerstrukturen und Beteiligung der Eigentümer an anderen Hörfunkveranstaltern und an den Inhabern von Tageszeitungen; Berücksichtigung der angesprochenen Zielgruppen)