GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; Gründe; „schwerwiegende Verstöße“ gegen die iZm dem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen, insbesondere auch zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes; Ausübung des Baumeistergewerbes, mehrmalige Bestrafung wegen Ausübung ohne Anzeige über die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers)
VwGH 13.06.2005, 2003/04/0139