GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; Gründe; „schwerwiegende Verstöße“ gegen die iZm dem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; Tatbestandserfüllung auch durch Vielzahl geringfügiger Übertretungen; 29 Übertretungen von iZm ausgeübten Gastgewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften, auch Übertretungen des KFG iZm „Firmenfahrzeugen“)
VwGH 30.06.2005, 2002/04/0067