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VwGH 8. 9. 2004, 2002/03/0242 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/1179ZfV 2006, 684 Heft 5 v. 2.11.2006

KflG: § 7 Abs 4 lit b idF BGBl I 1999/203 (Kraftfahrlinienkonzession, Voraussetzungen; keine zuwiderlaufenden öffentlichen Interessen, keine Gefährdung der Verkehrsaufgaben von Verkehrsunternehmen, in deren Verkehrsbereich die beantragte Linie ganz oder teilweise fällt)

§ 14 Abs 1 (Verkehrsbereich iSd § 7 Abs 4 lit b, Umfang; Maßgeblichkeit des UmfanG der Gefährdung durch die beantragte Kraftfahrlinie)

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