Kontingenterlaubnis-VergabeV: § 1 Abs 2 (Kontingenterlaubnisse; Einzelgenehmigungen einschließlich Ökopunkte)
§ 6 Abs 1 (Bewerbungsverfahren, Verwendung eines einzigen Formulars für jeden Staat; Zahl der Ansuchen und nicht der Transitfahrten für Gebührenpflicht maßgebend)