BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994: § 6 Abs 1 Z 3 idF vor BGBl II 2003/337 (Taxilenkerausweis; Vertrauenswürdigkeit, besondere Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr; strafgerichtliche Verurteilung, Bindungswirkung hinsichtlich der Tathandlung, fahrlässige Körperverletzung, Überholen trotz Gegenverkehrs; Privatfahrt)
§ 13 Abs 1 (Zurücknahme eines Taxilenkerausweises; öffentliches Interesse)