GütbefG: § 7 Abs 1 idF BGBl I 1998/17 (grenzüberschreitende gewerbsmäßige Güterbeförderung, Bewilligungspflicht; außer im Fall einer anders lautenden Anordnung nach Abs 6 oder einer Vereinbarung gem § 8)
§ 7 Abs 3 (Mitführen der Bewilligung nach Abs 1)