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VwGH 31. 1. 2005, 2004/03/0083 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2006/1171ZfV 2006, 681 Heft 5 v. 2.11.2006

Krnt AGO: § 69 Abs 1 (Bürgermeister vertritt die Gemeinde; alleinige Außenvertretungsbefugnis, Prozesshandlungen im Verwaltungsverfahren vor der Jagdbehörde)

AVG: § 9 (Rechts- und Handlungsfähigkeit; juristische Personen des öffentlichen Rechts, Maßgeblichkeit der kundgemachten Organisationsnormen für die Außenvertretungsbefugnis, Bürgermeister vertritt Kärntner Gemeinde nach außen; Zurückziehung eines jagdbehördlichen Genehmigungsantrages)

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