FrG 1997: § 69 Abs 4 Z 3 (Dauer der Schubhaft; fehlende Bewilligung für die Ein- und Durchreise, Zustimmung eines Mitgliedstaates der EU zur Übernahme eines Fremden und Prüfung seines Asylantrages stellt Bewilligung in diesem Sinne dar)
VwGH 26.04.2005, 2004/21/0204