FrG 1997: § 37 (Schutz des Privat- und Familienlebens; rechtsmissbräuchliches Eingehen einer Ehe, gemindertes Gewicht der daraus abgeleiteten Integration in der Interessenabwägung)
VwGH 25.01.2005, 2004/21/0135
Die Beschwerde verweist darauf, dass das - so heißt es wörtlich - „rechtsmissbräuchliche Verhalten“ des Bf bereits mehrere Jahre zurückliege und daher nicht die Annahme rechtfertige, sein weiterer Aufenthalt gefährde die „maßgeblichen öffentlichen Interessen“. Die bel Beh hätte auf die Dauer des Aufenthaltes des Bf in Österreich und auf die positiv beendeten Verfahren betreffend die Niederlassungsbewilligung Rücksicht nehmen müssen.