AsylG 1997: § 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)
§ 15 Abs 1 (Befristete Aufenthaltsberechtigung, rechtskräftig abgewiesener Asylantrag aus anderen als den Asylausschlussgründen, Feststellung der Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in Herkunftsstaat, Fehlen eines rechtsmäßigen Aufenthalts; Zuständigkeit der Behörde, die erstmals Refoulementschutz gewährt hat)