Krnt BezügeG 1973: § 35 Abs 1 (Stadtrat, Ruhebezug, Funktionsunfähigkeit, Begriff, Unterschied zur Dienstunfähigkeit)
VwGH 13.11.2003, 2000/12/0069
1. Zur Funktionsunfähigkeit iSd § 35 Krnt BezügeG 1973 Hinweis auf VwGH 15. 12. 1999, 95/12/0066; 21. 6. 1990, 89/12/0130; 15. 12. 1999, 95/12/0066. Darauf, dass der Bf im Zeitpunkt des Amtsverzichtes körperlich oder geistig zur Ausübung der Funktion eines Stadtrates tatsächlich nicht mehr im Stande gewesen wäre, kommt es bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit iSd § 35 leg cit entscheidend an. Danach reichen selbst erschwerte Arbeitsbedingungen und Risikofaktoren bei Ausübung der Funktion für sich allein noch nicht für die Feststellung der Funktionsunfähigkeit aus.