ÄrzteG 1998: § 18 Abs 2 Z 3 (Erfordernisse zur Berufsausübung; Vertrauenswürdigkeit; Verlust nicht nur durch strafbare Handlungen, sondern auch durch Berufspflichtverletzungen; Vorliegen einer Berufspflichtverletzung ist im Einzelfall zu prüfen und im Hinblick auf den Verlust der Vertrauenswürdigkeit zu bewerten)
§ 27 Abs 3 (Ärzteliste; Nachweis der Vertrauenswürdigkeit; ebenso)