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VwGH 28. 4. 2005, 2004/07/0048, 0049 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/970ZfV 2006, 549 Heft 4 v. 6.9.2006

WRG 1959: § 98 Abs 2 (Entscheidung, ob Gewässer ein öffentliches oder ein Privatgewässer ist)

§ 3 Abs 1 lit d (Seen, die nicht von einem öffentlichen Gewässer gespeist oder durchflossen werden sind Privatgewässer und gehören dem Grundeigentümer)

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