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VwGH 26. 1. 2005, 2004/08/0136 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/951ZfV 2006, 542 Heft 4 v. 6.9.2006

AVG: § 33 Abs 3 (Fristenlauf, Tage des Postenlaufs nicht in die Frist einzurechnen; Anwendung nur auf prozessuale Fristen, daher im vorliegenden Fall nicht anwendbar)

AlVG: § 27 (Altersteilzeitgeld)

§ 79 Abs 73 (In-Kraft-Treten des § 27 mit 1. 1. 2004; erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs auf Alterteilzeitgeld vor 31. 12. 2003, Antragstellung relevant, nicht Erledigung durch die Behörde; Auslösung unterschiedlicher materiell-rechtlicher Wirkungen, daher materiell-rechtliche Frist, daher Tage des Postenlaufs nicht in die Frist einzurechnen)

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