AVG: § 18 Abs 4 (Ausfertigung, Form; mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Erledigung, keine Unterschrift, keine Beglaubigung; Erkennbarkeit der autmomationsunterstützten Erstellung, unter anderem aufgrund DVR-Nummer auf der Erledigung)
VwGH 31.03.2005, 2004/05/0118