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VwGH 15. 4. 2005, 2003/02/0029 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/890ZfV 2006, 527 Heft 4 v. 6.9.2006

VStG: § 51 e Abs 3 Z 2 (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe; unter anderem Berufung lediglich gegen Höhe der Strafe und kein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung vorliegt; Einschränkung der Berufung im zweiten Rechtsgang; keine Zurückziehung des Antrages auf Durchführung einer Verhandlung)

VwGH 15.04.2005, 2003/02/0029

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