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VwGH 15. 4. 2005, 2002/02/0311 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/889ZfV 2006, 527 Heft 4 v. 6.9.2006

StVO: § 5 Abs 1 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; „in Betrieb genommen“ bereits bei Einnahme des Fahrersitzes bei laufendem Motor

VwGH 15.04.2005, 2002/02/0311

Nach VwGH 26. 1. 2001, 96/02/0232 = ZfVB 2002/546) hat derjenige, welcher bei laufendem Motor den Fahrersitz einnehme, das Fahrzeug (iSd § 5 StVO) „in Betrieb genommen“; unerheblich ist daher, ob diese Person selbst oder eine andere den Motor in Gang gesetzt hat).

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