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VwGH 26. 1. 2005, 2004/08/0112 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/884ZfV 2006, 523 Heft 4 v. 6.9.2006

AlVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit)

§ 9 Abs 2 (zumutbare Beschäftigung; angemessene Entlohnung; angebotenes Entgelt unter dem nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag gebührenden Entgelt, unzumutbar)

§ 10 Abs 1 (Weigerung, eine zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen; bloß telefonische Kontaktaufnahme, für Annahme eines unterkollektivvertraglichen Entgelts nicht ausreichend)

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