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VwGH 22. 12. 2004, 2004/08/0099 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/883ZfV 2006, 522 Heft 4 v. 6.9.2006

ASVG: § 68 Abs 1 (Verjährung der Beiträge; Feststellungsverjährung; drei Jahre ab Tag der Fälligkeit; Unterbrechung durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme, die dem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis kommt; Hemmung, solange Verfahren über Bestehen der Pflichtversicherung oder Zahlungsverpflichtung anhängig ist; Andauern der Unterbrechung, solange Streit über Bestehen der Zahlungsverpflichtung besteht; Beitragsprüfung, für Unterbrechung der Verjährung geeignete Maßnahme; Erfordernis konkreter weiterer Schritte nach Beitragsprüfung, um neuerlichen Beginn der Verjährungsfrist zu vermeiden, im vorliegenden Fall diesbezüglich fehlende Feststellungen)

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