AlVG: § 46 (Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; vom Arbeitslosen persönlich unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formulars; Vertretung möglich bei zwingenden Gründen; Ausgabe des Formulars an Vertreter, bei Glaubhaftmachung entsprechender Hinderungsgründe und Bevollmächtigung zulässige)
VwGH 26.01.2005, 2004/08/0090