AlVG: § 9 Abs 2 (Arbeitswilligkeit; zumutbare Beschäftigung; körperliche Einschränkungen, beim Vorstellungsgespräch angesprochene; Zusicherung der Bedachtnahme auf die durch Attest nachgewiesenen körperlichen Einschränkungen, daher zumutbare Beschäftigung)
§ 10 Abs 1 (Weigerung der Annahme einer zumutbaren Beschäftigung; ebenso)