AlVG: § 21 Abs 1 fünfter Satz (Ausmaß des Arbeitslosengeldes, Festsetzung des Grundbetrages; Günstigkeitsvergleich bei Zeiträumen des Bezugs einer Lehrlingsentschädigung; nicht auf Zeiten eines Pflichtpraktikums analog anzuwenden)
Berufsausbildungsgesetz: § 1 (Lehrling; Begriff; ebenso)