StGG: Art 15 (innere Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgesellschaften, keine Beschränkung durch einfachen Gesetzgeber; Ausbildung für die Seelsorge)
IslamG: - (Grundlage für die Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich)
Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich: Art 3 Z 9 (Vorsorge für die ReligionslehrerInnen, SeelsorgerInnen und ReligionsdienerInnen)