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VwGH 31. 1. 2005, 2002/10/0015 (KULTUSWESEN)

JudikaturKULTUSWESENZfV 2006/849ZfV 2006, 501 Heft 4 v. 6.9.2006

StGG: Art 15 (innere Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgesellschaften, keine Beschränkung durch einfachen Gesetzgeber; Ausbildung für die Seelsorge)

IslamG: - (Grundlage für die Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich)

Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich: Art 3 Z 9 (Vorsorge für die ReligionslehrerInnen, SeelsorgerInnen und ReligionsdienerInnen)

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