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VwGH 15. 4. 2005, 2005/02/0056 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2006/847ZfV 2006, 500 Heft 4 v. 6.9.2006

KFG: § 114 Abs 5 (Betrieb der Fahrschule und Fahrschulkurse außerhalb des Standortes; Zulässigkeit nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde)

VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“; mangelnde Bewilligung; zuständige Behörde kein wesentliches Tatbestandselement)

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