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VwGH 26. 4. 2005, 2002/03/0033 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/840ZfV 2006, 498 Heft 4 v. 6.9.2006

Tir JagdG: § 70 Abs 1 (Übertretung)

2. DurchführungsV zum Tir JagdG: § 3 Abs 7 (Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten zur Meldung der Erlegung jedes Wildstückes unter Verwendung der Abschussmeldung)

§ 7 Abs 2 (Bestrafung von Zuwiderhandlungen nach § 70 Abs 1 Tir JagdG)

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