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VwGH 26. 4. 2005, 2002/03/0092 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/841ZfV 2006, 498 Heft 4 v. 6.9.2006

Krnt JagdG 2000: § 11 Abs 1 (Abrundung von Jagdgebieten in Form eines Anschlusses oder Tausches von Flächen; möglichst geringe Größenänderung der Jagdgebiete)

§ 11 Abs 2 (außer der Abrundung nach Abs 1 kann ein Austausch von Flächen größeren Ausmaßes verfügt werden; diesfalls kein Flächenanschluss; Relation zur vergrößerten Eigenjagdfläche)

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