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VwGH 28. 2. 2005, 2002/10/0141 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2006/831ZfV 2006, 493 Heft 4 v. 6.9.2006

UniStG: § 34 Abs 3 (Zulassung zum Doktoratsstudium durch den Rektor; keine Zuständigkeit des Rektors, den Beurteiler der Dissertation festzulegen)

§ 35 Abs 3 idF BGBl I 1999/167 (Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu Doktoratsstudien)

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