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VwGH 18. 5. 2005, 2005/04/0029 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/824ZfV 2006, 492 Heft 4 v. 6.9.2006

GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; mangelnde Zuverlässigkeit infolge schwerwiegender Verstöße gegen iZm betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; groben hygienischen Mängel; mehrmals eine gegen die Beschwerdeführer gerichtete Schließung des Betriebs gem § 24 LMG)

VwGH 18.05.2005, 2005/04/0029

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