GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; mangelnde Zuverlässigkeit infolge schwerwiegender Verstöße gegen iZm betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; groben hygienischen Mängel; mehrmals eine gegen die Beschwerdeführer gerichtete Schließung des Betriebs gem § 24 LMG)
VwGH 18.05.2005, 2005/04/0029