GewO 1994: § 19 (Individueller Befähigungsnachweis; Beurteilungsmaßstab; Zugangsvoraussetzungsvorschriften nach § 18 Abs 1; ausreichende Unterlagen, keine)
VwGH 18.05.2005, 2004/04/0211
Für die Feststellung der individuellen Befähigung gem § 19 GewO 1994 geben die den Befähigungsnachweis gem § 18 Abs 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Beweismittel belegt werden (VwGH 6. 4. 2005, 2004/04/0047, mwH).