GewO 1994: § 79c (Betriebsanlagen; Aufhebung oder Abänderung wenn und soweit Voraussetzungen für Vorschreibung nicht mehr vorliegen; Durchbrechung der Rechtskraft, keine; keine Anwendung bei Änderung der Betriebsanlage)
VwGH 18.05.2005, 2003/04/0108
Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat (VwGH 17. 11. 2004, 2003/04/0068, mwN) stellt § 79c GewO 1994 nach seinem eindeutigen Wortlaut keine Durchbrechung der Rechtskraft des die fragliche Auflage vorschreibenden GenehmigungsB dar.