AsylG 1997: § 5 Abs 1 (unzulässige Asylanträge wegen vertraglicher Unzuständigkeit, Zuständigkeit eines anderen Staates zur Prüfung des Asylantrages, gleichzeitig mit ZurückweisungsB Feststellung, welcher andere Staat zuständig; Verbindung mit einer Ausweisung; Dubliner Übereinkommen)
§ 7 (Asyl aufgrund Asylantrages)