ALSAG idF BGBl I 136/2004: § 2 Abs 11 (Verdachtsflächen; Begriff; es kommt nur darauf an, ob aufgrund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt von diesen Ablagerungen ausgehen können)
§ 2 Abs 3 (Altstandorte; Begriff)