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BerK 2. 3. 2006, GZ 7/9-BK/06 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 2006/1067ZfV 2006, 602 Heft 4 v. 6.9.2006

BDG 1979: § 40 Abs 1 (Organisationsänderung, unwesentliche Aufgabenänderung, Identität des Arbeitsplatzes, Neubewertung)

Die von der BW wahrzunehmenden Aufgaben, konkret der Schriftverkehr im Strafamt sowie die selbstständige Aktenbearbeitung im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren sind sowohl für die Arbeitsplatzbeschreibung vor der SPG-Novelle 2005 als auch nachher im Wesentlichen deckungsgleich. Da sich der ArbPl der BW somit nur unerheblich (jedenfalls weniger als etwa 25 % des Arbeitsumfanges) geändert hat, besteht in Folge dieser geringfügigen Organisationsänderung weder die Berechtigung noch die Notwendigkeit einer bescheidmäßigen Verfügung aufgrundlage der §§ 38 und 40 BDG.

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