BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Wachkörperreform, Auflassung der Funktion eines Wachkommandanten im Gruppendienst, Ausschreibung der neuen Leitungsfunktionen)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, niedriger bewerteter Arbeitsplatz, schonendste Variante)