B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Individualantrag, Legitimation, unter anderem aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen; aktuelle Betroffenheit, unmittelbarer Eingriff, Fehlen eines anderen zumutbaren Rechtsweges; Möglichkeit eines Dienstrechtsverfahrens)
BDG: § 116 Abs 2 ( Wiederaufnahme des Verfahrens, 10-jährige Frist, Abweichung von 3-jähriger AVG-Frist)