BSVG: § 149d Abs 1 erster Satz BSVG idF BGBl I 1998/140 (Anspruch auf Betriebsrente und Anfall der Betriebsrente, verminderte Erwerbsfähigkeit um 20 % durch Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit und noch kein Bezug von Eigenpension bei Eintritt des Versicherungsfalles, andere sozialpolitische Funktion einer Pension nach ASVG als einer Betriebsrente; kein Sachzusammenhang zwischen Alterspension und Rente nach einem Unfall)