ASVG: § 343 Abs 4 (Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses, Kündigung zum Ende eines Kalendervierteljahres, einmonatige Kündigungsfrist, Einspruchsmöglichkeit des gekündigten Arztes oder der gekündigten Vertrags-Gruppenpraxis innerhalb von zwei Wochen bei der Landesschiedskommission; Entscheidung der Landesschiedskommission innerhalb von sechs Monaten; aufschiebende Wirkung des Einspruches)