KAKuG: §10a idF BGBl 1995/474 und 1995/853 (Erlassung eines Krankenanstaltenplanes in jedem Land, Bedachtnahme auf Verringerung der Akutbetten in bestimmten Bereichen)
Tir KAG 1958: § 9 Abs 1 idF LGBl 1997/23 (Zurücknahme von Errichtungs- und Betriebsbewilligungen, Wegfall einer für die Bewilligung vorgeschrieben gewesenen Voraussetzung oder bei nachträglichem Hervorkommen von Mängeln)