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VfGH 22. 6. 2005, G 177/04 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2006/1007ZfV 2006, 568 Heft 4 v. 6.9.2006

Verletzung (Gesetz)

VfGH 22.06.2005, G 177/04

Der sich aus § 54 zweiter Satz GSVG idF BGBl I 1997/139 ergebende Leistungsausschluss für Zeiten vor „Erstattung der Meldung“ erweist sich als sachlich nicht gerechtfertigt, Widerspruch zum dem - dem Gleichheitssatz innewohnenden - Sachlichkeitsgebot.

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