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VwGH 24. 2. 2005, 2004/20/0462 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/723ZfV 2006, 417 Heft 3 v. 5.7.2006

ZustG: § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle durch Partei während ihr bekannten Verfahren, Pflicht zur Mitteilung an Behörde)

§ 8 Abs 2 (Unterlassung der Mitteilung, Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, falls Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar; nur dauerhaftes Verlassen der Abgabestelle; Ermittlungspflicht)

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