StVO: § 5 Abs 2 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest, Verweigerung; Prüfung der Zurechnungsfähigkeit durch Sachverständigen, Erforderlichkeit, keine; situattionsbezogenes Verhalten nach Verkehrsunfall)
VwGH 18.3.2005, 2005/02/0048