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VwGH 25. 2. 2005, 2005/02/0033 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/661ZfV 2006, 396 Heft 3 v. 5.7.2006

StVO: § 5 Abs 1 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomattest, Behauptete Verfälschung durch Einnahme eines homöopathischen Mittels; „RST“-Anzeige im Alkomaten, keine; Veranlassung einer Blutabnahme, keine)

VwGH 25.2.2005, 2005/02/0033

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