AlVG: § 12 (Arbeitslosigkeit; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; bloße Lösung des Anstellungsvertrages bei fortbestehender Organstellung, nicht ausreichend für das Vorliegen von Arbeitslosigkeit; Unerheblichkeit der Entgeltlichkeit der Tätigkeit oder der tatsächlichen Erfüllung der Verpflichtungen aus der Organstellung)