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VwGH 17. 11. 2004, 2002/08/0261 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/645ZfV 2006, 388 Heft 3 v. 5.7.2006

BSVG: § 23 Abs 3 (Beitragsgrundlage; Führung eines land (forst)wirtschaftlichen Betriebes auf gemeinsame Rechnung mit einer juristischen Person; Einheitswert, anteilig als Beitragsgrundlage heranzuziehender;)

VwGH 17.11.2004, 2002/08/0261

1. Im Verfahren betreffend die Beitragspflicht bildet die Frage der Versicherungspflicht eine Vorfrage iSd § 38 AVG (verst Senat 13. 11. 1978, Slg 9689/A, sowie VwGH 6. 2. 1990, 89/08/0357; 16. 5. 1995, 95/08/0118, uva). Diese Vorfrage wurde in Ansehung des Mitbeteiligten mit rechtskräftigem B des BM vom 29. 5. 2001 auch für den VwGH bindend entschieden. Das Rechtsproblem, vor welches sich der VwGH bei Prüfung der Rechtmäßigkeit des angef B gestellt sieht, besteht darin, dass der in der Frage der Versicherungspflicht des Mitbeteiligten bindende B des BMSG vom 29. 5. 2001 an sich rechtswidrig ist:

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