ASVG: § 67 Abs 10 (Haftung von Vertretern juristischer Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht; Uneinbringlichkeit der Beitragsforderung bei der Primärschuldnerin, vorliegende; Geschäftsbetrieb in Österreich, keiner; nicht in Gang setzbare Einbringungsmaßnahmen)
VwGH 20.10.2004, 2002/08/0072