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VwGH 16. 2. 2005, 2004/04/0204 (RUNDFUNKRECHT)

JudikaturRUNDFUNKRECHTZfV 2006/638ZfV 2006, 385 Heft 3 v. 5.7.2006

ORF-G: § 5 Abs 1 („Besonderer Auftrag“, Programmerstellung in Volksgruppensprachen; Ausmaß der Programmanteile; Festlegung im jeweiligen Jahresendschema; Beurteilungszeitraum von fünf Wochen keinesfalls ausreichend)

VwGH 16.2.2005, 2004/04/0204

Beim „besonderen Auftrag“ gem § 5 Abs 1 ORF-G handelt es sich um den Auftrag zur Berücksichtigung besonderer Zielsetzungen bei der Programmgestaltung. In diesem Sinne ist bei der Programmgestaltung auf die Verbreitung spezifischer Sendungen in der Volksgruppensprache jener Volksgruppen, für die Volksgruppenbeirat besteht, in angemessener Weise Bedacht zu nehmen.

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