GütbefG: § 7 Abs 1 Z 3 idF BGBl I 2001/106 (grenzüberschreitende gewerbsmäßige Güterbeförderung; Innehabung einer Bewilligung des BMVIT)
§ 9 Abs 1 idF BGBl I 2002/32 (Obsorgepflicht des Unternehmers, dass die Nachweise für die Berechtigungen nach § 7 Abs 1 vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls entwertet mitgeführt werden; nur teilweise Entwertungen einer Entlohnungsgenehmigung)