BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994: § 6 Abs 1 Z 3 (Taxilenkerausweis, Vertrauenswürdigkeit; Maßgeblichkeit des Gesamtverhaltens; Einstellung des gerichtlichen Strafverfahrens gem § 90g StPO ist keiner rechtskräftigen Verurteilung gleichzuhalten, keine Bindung)
§ 13 Abs 1 (Zurücknahme des Taxilenkerausweises)